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BBS-Newsletter - 29.07.20
Kooperation: Arbeitsagenturen und BBS gehen gemeinsame Wege | 29.07.2020
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Gemeinsam in eine erfolgreiche Zukunft in Beruf und Sport
Der Badische Behinderten- und Rehabilitationssportverband e. V. (BBS) und die Arbeitsagenturen in Baden gehen ab sofort gemeinsame Wege. Gestern Nachmittag unterzeichneten der Geschäftsführer des BBS, Michael Eisele, und die Geschäftsführer der Verbundstandorte der Internen Services der Arbeitsagenturen Freiburg, Karlsruhe-Rastatt und Mannheim in der BBS-Geschäftsstelle in Baden-Baden eine Kooperation zur Vereinbarkeit von Sport und beruflicher Karriere außerhalb des Sports.
Zum Nutzen der jugendlichen und erwachsenen Sportlerinnen und Sportlern mit Behinderung setzen sich zukünftig der BBS und die Agenturen für Arbeit von Lörrach bis Mannheim gemeinsam für die Vereinbarkeit des Behindertensports mit einer beruflichen Ausbildung, einem Studium oder einer beruflichen Karriere bei der Bundesagentur für Arbeit ein.
BBS startet Interview-Reihe Inklusion im Sport – Verein(t) für Alle | 24.07.2020
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Viele Sportvereine in Baden leisten seit Jahren begeisternde, inklusive Arbeit und verfügen über vielfältige Sportangebote für Menschen mit Behinderung. Der BBS möchte das Engagement dieser Vereine beleuchten und stärker hervorheben. Mit der Interviewreihe „Inklusion im Sport – Verein(t) für Alle“ werden monatlich Vereinsakteure zu deren Sportangebote, zu aktuellen Themen und Sichtweisen befragt. Der BBS gibt ab sofort einen Einblick in die inklusive Sportvereinsarbeit in Baden und hat im ersten Interview mit Rolf Jägel gesprochen, Trainer der inklusiven Fußballmannschaft, den „unzähmbaren Löwen“ des FV Muggensturm.
Rehabilitationssport - Verlängerung des Genehmigungszeitraums während der COVID-19-Pandemie durch die gesetzlichen Krankenkassen | 24.07.2020
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Die gesetzlichen Krankenkassen haben sich nunmehr auf eine einheitliche, bundesweite Regelung zum (max.) Verlängerungszeitraum verständigt. Diese Regelung ist unbürokratisch ausgestaltet, um sowohl den Leistungserbringern als auch den Krankenkassen und ihren Abrechnungsdienstleistern unnötige Verwaltungsaufwände in jedem bewilligten Fall zu ersparen.
1. Vor dem 16.03.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56 : Bei Verordnungen Muster 56, die vor dem 16.03.2020 bewilligt wurden und am 16.03.2020 noch gültig waren, wird die Anspruchsdauer automatisch um sechs Monate verlängert.
2. Im Zeitraum vom 16.03.2020 bis 31.07.2020 bewilligte Verordnungen Muster 56: Bei Verordnungen Muster 56, die im Zeitraum ...
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Leitplanken des DOSB nun auch in Leichter Sprache | 13.07.2020
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Die Leitplanken des DOSB zum Umgang mit dem Coronavirus in Sportvereinen gibt es nun auch in Leichter Sprache. Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringere Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Damit trägt sie zur Barrierefreiheit bei.
Erschwerte Bedingungen für Blinde und Sehbehinderte durch Corona | 10.07.2020
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Menschen mit einer Sehbehinderung haben es in Corona-Zeiten besonders schwer. Vom Einhalten der Abstandsregelungen, über Bus fahren und Einkaufen bis hin zum Erkennen von Hinweisschildern. Für blinde Menschen und Menschen mit Seheinschränkungen ist diese Zeit herausfordernd. Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V. hat im Rahmen einer Umfrage die Wünsche von sehbehinderten und blinden Menschen in Corona-Zeiten zusammengefasst.
Rehabilitationssport: Verband der Ersatzkassen (vdek) leistet Ausgleichszahlung wegen Corona-Pandemie | 08.07.2020
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Der Deutsche Behindertensportverband e.V. (DBS) konnte mit dem vdek eine temporäre Anhebung des Vergütungssatzes für Rehabilitationssport um 10% vereinbaren, befristet auf das dritte Quartal (01.07.-30.09.2020). Gleichzeitig bleibt die Günstigkeitsklausel bis Ende 2020 ausgesetzt.
Leistungen von Rehabilitationssport, die ab dem 01.07.2020 erbracht werden, können mit dem um 10% erhöhten Vergütungssatz (01.07.-30.09.2020) gegenüber den Ersatzkassen abgerechnet werden.
Diese Ergänzungsvereinbarung bezieht sich ausschließlich auf die Ersatzkassen Techniker Krankenkasse (TK), BARMER, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK-Hanseatische Krankenkasse bezieht.
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Veranstaltungen
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Impressum
Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.
Mühlstraße 68, 76532 Baden-Baden
Tel 07221 396180[nbsp] bbs@bbsbaden.de
Fax 07221 3961818[nbsp] www.bbsbaden.de
Präsidentin: Prof. Dr. Anja Hirschmüller
Geschäftsführer: Michael Eisele
Vereinsregister: VR 200707
Zuständig: Amtsgericht Mannheim
Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen die BBS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Sofern Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an die folgende Mailadresse: bbsnewsletter@bbsbaden.de
Partner und Förderer des Behindertensports in Baden
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