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BBS-Newsletter - 28.09.20
Rehabilitationssport aktuell | 28.09.2020
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Die DAK informiert:
1. Eine händische Unterschrift auf der Kostenübernahmeerklärung (Muster 56) ist nicht erforderlich ist. Ein elektronischer Stempel „ DAK-Gesundheit“ ist ausreichend.
2. Das Einreichen von Kopien bei der Abrechnung ist nicht mehr erforderlich. Die Originalverordnung und Genehmigung müssen bei der Ersteinreichung der zugehörigen Rechnung mit eingereicht werden. Werden weitere Rechnungen bezogen auf diese Verordnung und Genehmigung und dem entsprechenden Zeitraum eingereicht, so muss vom Leistungserbringer keine Kopie der Verordnung mit eingereicht werden.
Quelle: DBS
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Verlängerung der Corona-Sonderregelungen im Rehasport | 28.09.2020
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„Tele-/Online-Rehasport“ bis zum 30.06.2021 verlängert
Die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verlängern die Sonderregelungen im ärztlich verordneten Rehabilitationssport.
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Vereinsbesuch beim TV Zell-Weierbach e.V. | 11.09.2020
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Im Rahmen der Ferienfreizeit, hatten einige Kinder des TV Zell-Weierbach die Möglichkeit eine etwas andere Trainingseinheit auszuprobieren. Unter der Anleitung von Roland Blanke konnte die Gruppe, bestehend aus 12 Kindern sowie ihrer Trainerin Sonja Bürkle, im Rahmen der „Inklusionsoffensive in die Sportvereine“ einen Einblick in die Sportart Rollstuhlbasketball erhalten.
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Sozialministerium Baden-Württemberg: Corona Hilfspaket für Vereine / Anträge ab sofort möglich | 01.09.2020
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Baden-Württemberg unterstützt gemeinnützige Vereine und zivilgesellschaftliche Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration mit rund 15 Millionen Euro. Pro Verein sind Zuschüsse von bis zu 12.000 Euro möglich. Förderanträge können ab sofort gestellt werden
Ab sofort können Anträge zum Corona Hilfspaket von gemeinnützigen Vereinen und zivilgesellschaftlichen Organisationen aus dem Zuständigkeitsbereich des Ministeriums für Soziales und Integration gestellt werden. Den Link zur Antragstellung finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
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AOK Baden-Württemberg und SVLFG zahlen Corona bedingten Zuschlag zum ärztlich verordneten Rehabilitationssport | 01.09.2020
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Die AOK Baden-Württemberg und die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) haben beschlossen, für Rehabilitationssport analog der Deutschen Rentenversicherung einen Zuschlag in Höhe von 0,25 € pro Person und Termin - ab 1.8.2020 und befristet bis zum 31.12.2020 - zu zahlen. Der Zuschlag wird ohne zusätzliche Antragsstellung gewährt.
Hier die Mitteilung der AOK: die Corona-Pandemie hat im Bereich Rehabilitationssport zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen geführt, da in der Zeit von Mitte März bis Ende Mai 2020 keine Trainingseinheiten durchgeführt werden konnten und die Wiederaufnahme der Übungsveranstaltungen durch entsprechende Hygienevorgaben mit erheblichem Aufwand verbunden war bzw. noch ist. Um diesen Mehraufwand teilweise auszugleichen, hat die AOK Baden-Württemberg heute diesen Zuschlag beschlossen.
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Übungsleiter: Suche und Angebot
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Die Datenschutzbestimmungen verbieten es uns, Listen mit Übungsleitern ohne deren ausdrückliche Zustimmung an unsere Mitgliedsvereine weiterzugeben. Aus diesem Grund haben die Mitgliedsvereine und Übungsleiter die Möglichkeit, ihre jeweilgen Suchanfragen in unserer Jobbörse auf unserer Internetseite selbst einzustellen.
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Veranstaltungen
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Impressum
Badischer Behinderten- und Rehabilitationssportverband e.V.
Mühlstraße 68, 76532 Baden-Baden
Tel 07221 396180[nbsp] bbs@bbsbaden.de
Fax 07221 3961818[nbsp] www.bbsbaden.de
Präsidentin: Prof. Dr. Anja Hirschmüller
Geschäftsführer: Michael Eisele
Vereinsregister: VR 200707
Zuständig: Amtsgericht Mannheim
Für Fragen oder Anregungen steht Ihnen die BBS-Geschäftsstelle gerne zur Verfügung.
Sofern Sie den Newsletter nicht mehr beziehen möchten, bitten wir um eine kurze Mitteilung an die folgende Mailadresse: bbsnewsletter@bbsbaden.de
Partner und Förderer des Behindertensports in Baden
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